Liebe Patientin,
wenn bei Ihnen im Rahmen der Krebsvorsorgeuntersuchung ein auffälliger Zellabstrich („Pap-Abstrich“) und / oder eine HPV-Infektion festgestellt wurde und Ihre Ärztin / Ihr Arzt Ihnen eine Überweisung zur Abklärungskolposkopie ausgestellt hat, können Sie gerne einen Termin zur Untersuchung in meiner Sprechstunde vereinbaren.
Termine können Sie online oder telefonisch buchen. Die Sprechstunde findet immer dienstags zwischen 8:00-12:00 Uhr sowie 15:00-17:00 Uhr statt.
Die Untersuchung
Die Untersuchung entscheidet sich nicht wesentlich von der Ihnen bekannten gynäkologischen Untersuchung, sie dauert jedoch etwas länger.
Mit Hilfe des Kolposkops, einer Lupe mit Kamera, werden sowohl das äußere Genital als auch der Gebärmutterhals dargestellt, um evtl. Zellveränderungen darzustellen.
Zur besseren Beurteilbarkeit wird der Gebärmutterhals mit einer Essigsäurelösung betupft. Dies kann zu einem leicht brennenden Gefühl in der Scheide führen. Eventuell wird ebenfalls das Betupfen mit einer Jodlösung notwendig. Sollten diesbezüglich Allergien bestehen, teilen Sie es uns vor der Untersuchung bitte mit.
Zur Diagnoseabsicherung wird mit Hilfe einer kleinen Zange oder Öse eine Gewebeprobe (Biopsie) gewonnen. Da der Gebärmutterhals nahezu schmerzunempfindlich ist, ist keine örtliche Betäubung notwendig.
Sollte jedoch eine Veränderung in der Scheide oder am Damm vorliegen, wird selbstverständlich eine örtliche Betäubung durchgeführt.
Entstehende Blutungen können durch etwas Druck (zB durch einen Tampon) oder durch blutstillende Stifte gestillt werden.
Geringe Schmierblutungen im Anschluss sind möglich, aber völlig ungefährlich. So lange die Blutung besteht sollte jedoch auf Geschlechtsverkehr und Vollbäder verzichtet werden.
Das entnommene Gewebe wird von einem Pathologen untersucht und das Ergebnis nach Erhalt mit der daraus resultierenden Empfehlung Ihrem Frauenarzt und Ihnen mitgeteilt.
Der Befund
Seit 2020 wird in Deutschland eine organisierte Krebsfrüherkennungsuntersuchung (oKFE) durchgeführt. Zuvor hatten alle Frauen in Deutschland die Möglichkeit, einmal im Jahr bei Ihrem Frauenarzt einen Zellabstrich durchführen zu lassen.
Diese Untersuchung ist auch weiterhin für alle Frauen bis 34 Jahre möglich. Besteht bei Ihnen eine Zellauffälligkeit, wird Ihnen zu einer Vorstellung zur Abklärungskolposkopie geraten.
Seit 2020 wird bei allen Frauen über 35 Jahren neben dem Zellabstrich zusätzlich auch ein PCR-Test auf HPV entnommen. HPV steht für Humanes Papilloma-Virus und gilt als Auslöser von Gebärmutterhalskrebs (s. auch die HPV-Infektion).
Wenn bei dieser Doppeltestung der Zellabstrich unauffällig ist und keine HPV-Infektion nachgewiesen wird, besteht eine sehr große Sicherheit, dass in den nächsten Jahren keine schwere Dysplasie am Gebärmutterhals entsteht, d.h. die Doppeltestung wird nach drei Jahren wiederholt.
Wird jedoch auch bei unauffälligem Zellabstrich das HP-Virus über ein Jahr nachgewiesen, erfolgt eine Abklärungskolposkopie um sicherzustellen, dass wirklich keine Zellveränderungen vorliegen.
Die HPV-Infektion
Aus der Familie der Humanen Papilloma-Viren (HPV) sind mehr als 100 Typen bekannt, wobei über 30 Typen zu Infektionen im Genitalbereich beim Menschen führen. Unterteilt werden die Viren in sogenannte Hochrisikoviren (high-Risk) und Niedrigrisikoviren (low-Risk).
Die Hochrisikogruppe ist hauptverantwortlich für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs, bei Infektionen mit Viren der Niedrigrisikogruppe können störende, aber ungefährliche Genitalwarzen (Kondylome) auftreten.
HPV ist eine häufige, überwiegend sexuell übertragbare örtlich begrenzte Infektion. Ca. 80% der sexuell aktiven Menschen machen mindestens einmal im Leben eine HPV-Infektion durch.
Am Häufigsten kommt es bei jungen Menschen bis 25 Jahre zu einer Infektion. 90% der Infektionen heilen innerhalb von zwei Jahren ohne Therapie und folgenlos aus. Nur etwa 10% der Virusträgerinnen bleiben dauerhaft infiziert. Und nur in etwa 5-30% kommt es überhaupt zu einer Entwicklung von Dysplasien, die noch keine Krebsvorstufe darstellen und ebenfalls komplett ausheilen können. Aus lediglich 1-3% der Dysplasien wird Gebärmutterhalskrebs.
In absoluten Zahlen bedeutet das, dass ca. 6 Millionen Frauen in Deutschland mit HPV infiziert sind, bei mehreren 100 000 Frauen pro Jahr eine Dysplasie diagnostiziert wird, aber nur 5000 Frauen pro Jahr an Gebärmutterhalskrebs erkranken.
Früh erkannt beträgt selbst bei Krebs die Heilungsrate nahezu 100%. Nicht jede Dysplasie muss operativ behandelt werden. Ob und wie eine bestehende Dysplasie therapiert
werden muss, werden wir nach Erhalt der Untersuchungsergebnisse mit Ihnen besprechen. Der beste Schutz vor einer HPV-Infektion bildet die Impfung, die von der STIKO sowohl für Mädchen als auch für Jungen im Alter von 9-14 Jahren zweimalig empfohlen wird. Ab 15 Jahre wird die Impfung dreimalig durchgeführt, die Krankenkassen übernehmen die Kosten bis zu unterschiedlichen Höchstaltern.
Grundsätzlich sollte die Impfung im besten Fall vor Aufnahme sexueller Kontakte erfolgen. Der Gebrauch von Kondomen und das Vermeiden von Rauchen kann vor (dauerhaften) Infektionen
schützen.
Eine Impfung gegen eine schon bestehende Infektion gibt es zum aktuellen Zeitpunkt nicht, sie kann aber als Schutz vor einer erneuten Infektion nach erfolgter Therapie einer höhergradigen Dysplasie oder Krebsvorstufe schützen.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.